Haushaltshilfe nach Knie-OP

Ein neues Kniegelenk braucht Bewegung, aber keine Belastung — und im Haushalt ist beides schwer zu trennen. Dazu kommt eine Schwellung, die deutlich länger bleibt, als die meisten erwarten, und das Bein bei jeder längeren Tätigkeit im Stehen zurückmeldet.

  • Kein Pflegegrad nötig — die Krankenkasse zahlt nach § 38 SGB V
  • Start meist innerhalb weniger Tage, feste Bezugsperson
  • Direkt mit Ihrer Krankenkasse abgerechnet
Jule, Junior-Senior TeamSabine, Teamleitung HamburgNico, Junior-Senior Team
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Über 10.000 zufriedene Kunden, betreut aus Ihrer Nachbarschaft

  • 4,9 von 5 Sternen bei Google
  • Über 10.000 zufriedene Kunden
  • Anerkannt nach § 45a SGB XI
  • Abrechnung mit allen Pflegekassen

Haushaltshilfe nach der Knie-OP anfragen

Zwei Angaben genügen für den Anfang. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden und klären mit Ihnen, wer die Kosten trägt.

Wann war die Knie-OP?

Kostenlos und unverbindlich. Kein Pflegegrad nötig. Die Abrechnung läuft direkt mit Ihrer Krankenkasse.

Was nach der Knie-OP im Haushalt liegen bleibt

Nicht der Schmerz ist das Problem, sondern die Bewegungen, die Sie meiden sollen. Genau aus ihnen besteht Hausarbeit.

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Knien und Hocken fallen weg

Das ist die Bewegung, die nach einer Knieoperation am längsten unmöglich bleibt. Im Haushalt heißt das: kein Schrank unter der Spüle, keine Fußleisten, kein Backofen von unten, keine Blumenerde, kein Bad putzen.

2

Teilbelastung und Gehstützen

Das operierte Bein wird in den ersten Wochen nur teilweise belastet, meist an Unterarmstützen. Wer sich abstützt, hat keine Hand frei — Einkäufe, Wäschekorb und Getränke sind damit erledigt, im wörtlichen Sinn.

3

Die Schwellung hält an

Schwellung und Spannungsgefühl bleiben häufig sechs bis acht Wochen. Das Bein sollte in dieser Zeit oft hochgelagert werden — jede Stunde im Stehen am Herd oder am Bügelbrett arbeitet dagegen.

4

Treppen kosten Zeit und Kraft

Stufen werden in den ersten Wochen einzeln genommen, mit Stütze und Geländer. Der Weg in den Waschkeller oder in den zweiten Stock ist damit kein Nebenweg mehr, sondern ein Vorhaben.

Die genannten Zeiträume und Grenzen sind das, was Kliniken üblicherweise mitgeben. Je nach Eingriff, Verletzung, Vorerkrankungen und Heilungsverlauf gilt für Sie etwas anderes. Maßgeblich ist immer, was Ihre behandelnde Ärztin oder Ihr Arzt Ihnen sagt.

Das übernimmt Ihre Alltagsbegleitung

Eine feste Person, die zu vereinbarten Zeiten kommt und weiß, worauf es in Ihrer Situation ankommt. Keine wechselnden Kräfte, keine Vermittlung ins Blaue.

  • Bad und Küche reinigen, besonders alles in Bodennähe
  • Staubsaugen und Wischen in der ganzen Wohnung
  • Wäsche, einschließlich Weg in den Keller
  • Einkäufe erledigen und tragen
  • Kochen, damit Sie nicht lange am Herd stehen müssen
  • Begleitung zur Physiotherapie, die jetzt mehrmals pro Woche ansteht

Nicht dabei ist die Pflege am Körper — Waschen, Anziehen, Wundversorgung, Medikamente. Das übernimmt ein ambulanter Pflegedienst, den Ihre Krankenkasse als häusliche Krankenpflege ebenfalls bezahlen kann. Beides nebeneinander ist der Normalfall.

Der Zeitraum, um den es geht

Viele kommen nach zwei bis vier Wochen ohne Gehstützen zurecht, die Schwellung begleitet sie länger. Die Krankenkasse zahlt die Haushaltshilfe nach § 38 SGB V längstens vier Wochen, mit einem Kind unter zwölf Jahren im Haushalt bis zu 26 Wochen. Danach ist der Entlastungsbetrag der Pflegekasse der Weg, wenn weiter Hilfe nötig ist.

Wer die Bescheinigung ausstellt

Nach einer geplanten Knieoperation stellt der Sozialdienst der Klinik die Bescheinigung aus, nach einer ambulanten Kniearthroskopie der Operateur oder die Hausärztin. Beides zählt: Auch der ambulante Eingriff begründet den Anspruch.

Alles zu Anspruch, Antrag und Zuzahlung steht ausführlich auf Haushaltshilfe über die Krankenkasse.

In vier Schritten zur Haushaltshilfe

  1. 1

    Bescheinigung besorgen

    Klinik, Operateur oder Hausärztin bestätigen, dass Haushaltshilfe nötig ist — mit Stunden pro Tag und voraussichtlicher Dauer.

  2. 2

    Antrag bei der Krankenkasse

    Formular der Kasse oder formlos, Bescheinigung dazu. Die Entscheidung fällt meist innerhalb weniger Tage.

  3. 3

    Anfrage bei uns

    Postleitzahl und Zeitpunkt genügen. Wir prüfen die Verfügbarkeit in Ihrer Nähe und klären die Bewilligung mit.

  4. 4

    Start und Abrechnung

    Ihre feste Alltagsbegleiterin kommt zu vereinbarten Zeiten. Wir rechnen direkt mit Ihrer Krankenkasse ab.

Steht die Knie-OP noch bevor? Dann lassen Sie sich die Bescheinigung schon vorher ausstellen — die Hilfe steht am Tag Ihrer Rückkehr bereit.

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Häufige Fragen

Gilt der Anspruch auch nach einer ambulanten Kniearthroskopie?+

Ja. § 38 SGB V nennt die ambulante Operation ausdrücklich. Entscheidend ist nicht die Nacht in der Klinik, sondern dass Sie den Haushalt vorübergehend nicht führen können und niemand im Haushalt einspringen kann.

Wie lange darf ich nach einer Knie-TEP nicht knien?+

Knien und Hocken werden in den ersten Wochen durchgehend vermieden, viele Patientinnen und Patienten meiden sie deutlich länger — teils dauerhaft, weil es unangenehm bleibt. Für den Haushalt heißt das: Die Arbeiten in Bodennähe brauchen dauerhaft eine Lösung, nicht nur für vier Wochen.

Kann ich die Haushaltshilfe schon vor der Operation beantragen?+

Ja, und das ist der bessere Weg. Bei einem geplanten Eingriff können Bescheinigung und Antrag vorbereitet werden, sodass die Bewilligung vorliegt, wenn Sie nach Hause kommen. Melden Sie sich gern schon vor dem OP-Termin bei uns, wir halten den Platz frei.

Was kostet mich das?+

Zehn Prozent der Kosten je Kalendertag, mindestens fünf und höchstens zehn Euro. Wer von Zuzahlungen befreit ist, zahlt nichts. Alles Weitere rechnen wir direkt mit Ihrer Krankenkasse ab.

Übernimmt die Haushaltshilfe auch die Kühlung und das Hochlagern?+

Wir richten Ihnen alles her, damit das Hochlagern leicht fällt, und übernehmen die Hausarbeit, die Sie sonst im Stehen erledigen würden. Alles, was Wundversorgung oder Pflege am Körper ist, gehört zum Pflegedienst, nicht zur Haushaltshilfe.

Haushaltshilfe in anderen Situationen

Quellen und Rechtsgrundlagen

Beträge und Rechtsstand zuletzt geprüft am 05.09.2026. Maßgeblich ist der Gesetzestext; bei Abweichungen gilt die Auskunft Ihrer Pflegekasse.