Entlastungsgeld: Was hinter dem Begriff steckt und wie Sie die 131 € bekommen
- 4,9 von 5 Sternen bei Google
- Über 10.000 zufriedene Kunden
- Anerkannt nach § 45a SGB XI
- Abrechnung mit allen Pflegekassen
Die kurze Antwort
Was viele „Entlastungsgeld“ nennen, heißt im Gesetz Entlastungsbetrag: 131 € im Monat von der Pflegekasse, ab Pflegegrad 1 (§ 45b SGB XI). Das Geld ist für Entlastung im Alltag gedacht: Haushaltshilfe, Betreuung, Alltagsbegleitung durch anerkannte Anbieter. Es wird nicht bar ausgezahlt, sondern gegen Rechnung erstattet oder direkt zwischen Anbieter und Kasse abgerechnet.
131 €
jeden Monat, ab Pflegegrad 1
kein Antrag
der Anspruch entsteht mit dem Pflegegrad
30. Juni
Frist für Reste aus dem Vorjahr
Sie sind hier also richtig, auch wenn der Begriff etwas anders lautet. Und falls Sie eine der verwandten Leistungen meinen, führt die Tabelle weiter unten direkt hin.
Wie viele Stunden Unterstützung stehen Ihnen zu? Rechnen Sie es in zwei Minuten aus.
Stunden berechnenSo bekommen Sie das Entlastungsgeld
- Pflegegrad vorhanden? Schon Pflegegrad 1 genügt. Ohne Pflegegrad lohnt der Antrag bei der Pflegekasse, die Hürde ist niedriger als gedacht (Anleitung).
- Anerkannten Anbieter wählen: Nur bei nach Landesrecht anerkannten Angeboten wie Junior-Senior darf die Kasse zahlen.
- Abtretung unterschreiben: ein Blatt, einmalig. Danach rechnet der Anbieter jeden Monat direkt mit der Kasse ab, Sie strecken nichts vor.
- Nutzen: Der Betrag sammelt sich an, wenn er nicht genutzt wird; Reste aus dem Vorjahr verfallen erst am 30. Juni (alle Fristen).
Entlastungsgeld, Pflegegeld, Entlastungsbudget: Was meinen Sie wirklich?
Rund um die Pflegekasse gibt es mehrere Geldleistungen mit ähnlichen Namen. So finden Sie die richtige:
| Sie suchen ... | Gemeint ist meist | Höhe 2026 |
|---|---|---|
| Entlastungsgeld, Entlastungsbetrag, „die 131 €“ | Entlastungsbetrag für Haushaltshilfe und Betreuung | 131 € monatlich, ab Pflegegrad 1 |
| Geld für pflegende Angehörige | Pflegegeld, frei verwendbar, oft als Anerkennung weitergegeben | 347 bis 990 € monatlich, ab Pflegegrad 2 |
| Entlastungsbudget, „die 3.539 €“ | Gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege | 3.539 € je Kalenderjahr, ab Pflegegrad 2 |
| Geld für Urlaubsvertretung | Verhinderungspflege, auch stundenweise | aus den 3.539 €, ab Pflegegrad 2 |
| 10 Tage Lohnersatz im Notfall | Pflegeunterstützungsgeld für Berufstätige | rund 90 % vom Netto, bis 10 Arbeitstage |
Alle Töpfe lassen sich kombinieren. Was Ihnen zusammen zusteht, rechnet unser Budget-Rechner in zwei Minuten aus, oder Sie lassen es sich am Telefon erklären.

Alessandro S. DamaschkeFachlich geprüft
Gründer und Geschäftsführer der Junior-Senior GmbH
Alessandro S. Damaschke gründete Junior-Senior 2021 und baut seitdem mit seinem Team die Haushaltshilfe und Alltagsbegleitung über die Pflegekasse deutschlandweit auf. Das Wissen in diesem Ratgeber stammt aus der täglichen Arbeit mit über 10.000 betreuten Kundinnen und Kunden und allen Pflegekassen; jeder Artikel wird fachlich geprüft und laufend an die aktuelle Gesetzeslage angepasst. Mehr über das Team
Quellen und Rechtsgrundlagen
- § 45b SGB XI, Entlastungsbetrag, Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de
- § 42a SGB XI, Gemeinsamer Jahresbetrag, Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de
- Leistungen der Pflegeversicherung im Überblick, Bundesministerium für Gesundheit
- § 45a SGB XI, Angebote zur Unterstützung im Alltag, Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de
- § 37 SGB XI, Pflegegeld, Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de
- § 39 SGB XI, Verhinderungspflege, Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de
Beträge und Rechtsstand zuletzt geprüft am 25.08.2026. Maßgeblich ist der Gesetzestext; bei Abweichungen gilt die Auskunft Ihrer Pflegekasse.
Häufig gestellte Fragen
Der umgangssprachliche Name für den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI: 131 € im Monat ab Pflegegrad 1, zweckgebunden für Haushaltshilfe, Betreuung und Alltagsbegleitung durch anerkannte Anbieter.
131 € pro Monat, für alle Pflegegrade 1 bis 5 gleich, insgesamt 1.572 € im Jahr. Nicht genutzte Beträge sammeln sich an und bleiben bis 30. Juni des Folgejahres gültig.
Nein, der Anspruch entsteht automatisch mit dem Pflegegrad. Für die bequemste Nutzung genügt eine einmalige Abtretungserklärung, dann rechnet der Anbieter direkt mit der Kasse ab.
Nein, es ist eine Erstattungsleistung: Die Kasse bezahlt damit Leistungen anerkannter Anbieter, entweder gegen eingereichte Rechnung oder per Direktabrechnung ohne Vorleistung.
Innerhalb des Jahres nicht, es sammelt sich an. Der Rest zum Jahresende bleibt bis zum 30. Juni des Folgejahres nutzbar und verfällt erst danach.
Pflegegeld (347 bis 990 € ab Pflegegrad 2) wird frei aufs Konto gezahlt und meist an pflegende Angehörige weitergegeben. Das Entlastungsgeld (131 € ab Pflegegrad 1) bezahlt zweckgebunden professionelle Entlastung, beides gibt es zusätzlich zueinander.
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Wann verfällt der Entlastungsbetrag?
Die kurze Antwort: am 30. Juni des Folgejahres. Bis dahin lassen sich alle Reste aus dem Vorjahr nutzen. Alle Fristen, ein Rechenbeispiel und was Sie vor dem Stichtag noch tun können.
Wofür darf der Entlastungsbetrag verwendet werden?
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