Pflegestufe 1: Was daraus geworden ist und was heute zusteht
- 4,9 von 5 Sternen bei Google
- Über 10.000 zufriedene Kunden
- Anerkannt nach § 45a SGB XI
- Abrechnung mit allen Pflegekassen
Das Wichtigste in Kürze
Pflegestufe 1 gibt es seit dem 1. Januar 2017 nicht mehr. Sie wurde automatisch in Pflegegrad 2 übergeleitet, bei zusätzlich eingeschränkter Alltagskompetenz (etwa bei Demenz) sogar in Pflegegrad 3. Ein Antrag war dafür nicht nötig, eine neue Begutachtung ebenfalls nicht.
Pflegegrad 2
entspricht der früheren Pflegestufe 1
347 €
Pflegegeld im Monat
131 €
Entlastungsbetrag zusätzlich
Wenn Sie noch einen alten Bescheid mit Pflegestufe 1 in der Hand halten: Der aktuelle Grad steht im Überleitungsschreiben der Pflegekasse, das 2017 verschickt wurde, oder lässt sich mit einem Anruf klären.
Das steht Ihnen mit Pflegegrad 2 heute zu
| Leistung | Betrag 2026 |
|---|---|
| Pflegegeld für die Pflege durch Angehörige | 347 € / Monat |
| Pflegesachleistung für den Pflegedienst | 796 € / Monat |
| Entlastungsbetrag für Haushaltshilfe und Betreuung | 131 € / Monat |
| Umwandlungsanspruch (40 % der Sachleistung) | bis 318 € / Monat |
| Verhinderungs- und Kurzzeitpflege | 3.539 € / Jahr |
| Pflegehilfsmittel zum Verbrauch | 42 € / Monat |
| Wohnumfeldverbessernde Maßnahme | bis 4.180 € je Maßnahme |
Alle Details, Punktegrenzen und ein Fallbeispiel stehen auf unserer Seite Pflegegrad 2: wieviel Geld?.
Was sich gegenüber der alten Pflegestufe geändert hat
Für Pflegestufe 1 galt früher als Maßstab: Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung von mindestens 90 Minuten am Tag, davon mehr als 45 Minuten Grundpflege. Gezählt wurden also Minuten am Körper.
Heute zählt etwas anderes: wie selbstständig jemand in sechs Lebensbereichen ist, bewertet in Punkten. Anleitung, Erinnerung und Beaufsichtigung gelten dabei genauso als Hilfe wie das Übernehmen selbst. Für Menschen mit Demenz war das der entscheidende Fortschritt, denn ihr Bedarf tauchte in der Minutenrechnung kaum auf.
Die vollständige Umrechnung aller Stufen steht in unserer Überleitungstabelle.
Wie viele Stunden Unterstützung stehen Ihnen zu? Rechnen Sie es in zwei Minuten aus.
Stunden berechnenSo schöpfen Sie die Leistungen aus
Viele Familien, die 2017 übergeleitet wurden, nutzen bis heute nur das Pflegegeld. Dabei laufen mehrere Töpfe parallel:
- Haushaltshilfe über den Entlastungsbetrag: 131 € jeden Monat, bei anerkannten Anbietern direkt abgerechnet, ohne Eigenanteil* (so funktioniert es).
- Umwandlungsanspruch: bis 318 € monatlich zusätzlich, wenn kein oder wenig Pflegedienst genutzt wird.
- Verhinderungspflege: 3.539 € im Jahr für die regelmäßige Auszeit der Pflegeperson.
- Höherstufung: Hat sich der Zustand seit 2017 verschlechtert, lohnt der Antrag. Die alte Einstufung bindet nicht.
Fallbeispiel: Von Pflegestufe 1 zu Pflegegrad 2
Frau Kessler, 79, eingestuft 2016 in Pflegestufe 1. Sie brauchte Hilfe beim Duschen und Anziehen und kam allein nicht mehr zum Einkaufen. Der Medizinische Dienst kam damals auf gut 95 Minuten Hilfebedarf am Tag, das reichte knapp für Pflegestufe 1.
Was die Überleitung geändert hat: Seit der Überleitung hat sie Pflegegrad 2. Statt der damaligen Leistungen bekommt die Familie heute 347 € Pflegegeld, dazu 131 € Entlastungsbetrag für die wöchentliche Haushaltshilfe und 3.539 € im Jahr für die Verhinderungspflege, mit der die Tochter alle zwei Wochen einen freien Nachmittag hat.
Pflegestufe 1 und Demenz: der Sprung auf Pflegegrad 3
Lag zusätzlich zur Pflegestufe 1 eine erheblich eingeschränkte Alltagskompetenz vor, wurde nicht in Pflegegrad 2, sondern direkt in Pflegegrad 3 übergeleitet. Gemeint sind damit vor allem Demenz, geistige Behinderungen und psychische Erkrankungen.
Der Grund für diesen doppelten Sprung: Das alte System maß Minuten für Körperpflege, Ernährung und Mobilität. Wer geistig stark eingeschränkt, körperlich aber noch beweglich war, tauchte darin kaum auf. Das neue Begutachtungsverfahren bewertet sechs Lebensbereiche, darunter kognitive Fähigkeiten, Verhaltensweisen und die Gestaltung des Alltags. Damit wiegt Demenz seit 2017 genauso schwer wie eine körperliche Einschränkung.
Ob im Bescheid von damals eine eingeschränkte Alltagskompetenz stand, erkennen Sie am Zusatz „mit eingeschränkter Alltagskompetenz“ oder an der Erwähnung des § 45a in der alten Fassung. Im Zweifel nennt Ihnen die Pflegekasse den heutigen Grad telefonisch.
Wie viel Geld gibt es bei Pflegestufe 1?
Die häufigste Frage zu dieser Einstufung lautet: Wie viel Geld gibt es bei Pflegestufe 1? Da es Pflegestufen seit 2017 nicht mehr gibt, richtet sich die Antwort nach dem heutigen Pflegegrad 2.
| Wofür | Betrag im Monat |
|---|---|
| Pflegegeld, wenn Angehörige pflegen | 347 € |
| Pflegesachleistung für den Pflegedienst | bis 796 € |
| Entlastungsbetrag für Haushaltshilfe | 131 € |
| Umwandlungsanspruch zusätzlich | bis 318 € |
| Verhinderungspflege, auf den Monat gerechnet | rund 295 € |
Pflegegeld und Sachleistung schließen sich gegenseitig anteilig aus, alles andere läuft parallel. Was in Ihrer Situation zusammenkommt, rechnet der Budget-Rechner in zwei Minuten aus.

Alessandro S. DamaschkeFachlich geprüft
Gründer und Geschäftsführer der Junior-Senior GmbH
Alessandro S. Damaschke gründete Junior-Senior 2021 und baut seitdem mit seinem Team die Haushaltshilfe und Alltagsbegleitung über die Pflegekasse deutschlandweit auf. Das Wissen in diesem Ratgeber stammt aus der täglichen Arbeit mit über 10.000 betreuten Kundinnen und Kunden und allen Pflegekassen; jeder Artikel wird fachlich geprüft und laufend an die aktuelle Gesetzeslage angepasst. Mehr über das Team
Quellen und Rechtsgrundlagen
- § 45b SGB XI, Entlastungsbetrag, Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de
- § 45a SGB XI, Angebote zur Unterstützung im Alltag, Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de
- § 36 SGB XI, Pflegesachleistung, Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de
- § 40 SGB XI, Pflegehilfsmittel und Wohnumfeld, Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de
- § 15 SGB XI, Ermittlung des Grades der Pflegebedürftigkeit, Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de
- Leistungen der Pflegeversicherung im Überblick, Bundesministerium für Gesundheit
Beträge und Rechtsstand zuletzt geprüft am 26.08.2026. Maßgeblich ist der Gesetzestext; bei Abweichungen gilt die Auskunft Ihrer Pflegekasse.
Häufig gestellte Fragen
Pflegestufe 1 wurde 2017 in Pflegegrad 2 übergeleitet. Lag zusätzlich eine erheblich eingeschränkte Alltagskompetenz vor, etwa bei Demenz, ging es in Pflegegrad 3.
Über den heutigen Pflegegrad 2: 347 € Pflegegeld im Monat oder 796 € Sachleistung, dazu 131 € Entlastungsbetrag und 3.539 € im Jahr für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege.
Nein, seit dem 1. Januar 2017 gelten fünf Pflegegrade. Der Begriff Pflegestufe lebt im Sprachgebrauch weiter, rechtlich existiert er nicht mehr.
Nein, sie lief automatisch. Alle Betroffenen erhielten ein Überleitungsschreiben ihrer Pflegekasse mit dem neuen Pflegegrad.
Ja. Über Pflegegrad 2 stehen Ihnen 131 € Entlastungsbetrag monatlich zu, dazu bis 318 € aus dem Umwandlungsanspruch. Bei Direktabrechnung entsteht kein Eigenanteil*.
Für Übergeleitete gilt Bestandsschutz. Der 2017 zugeteilte Grad bleibt bestehen, auch wenn eine heutige Begutachtung anders ausfiele.
Im Überleitungsschreiben von 2017 oder im letzten Bescheid der Pflegekasse. Ein Anruf bei der Kasse mit der Versichertennummer klärt es ebenfalls.
Wenn sich der Zustand seit der Überleitung verschlechtert hat, ja. Die frühere Pflegestufe spielt dabei keine Rolle mehr, begutachtet wird der heutige Alltag.
Ja. Mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz ging es nicht in Pflegegrad 2, sondern direkt in Pflegegrad 3. Das neue Verfahren bewertet Demenz gleichwertig zu körperlichen Einschränkungen.
Über den täglichen Zeitaufwand in Minuten für Körperpflege, Ernährung und Mobilität. Heute zählt stattdessen die Selbstständigkeit in sechs Lebensbereichen, bewertet in Punkten.
Ja, über einen Höherstufungsantrag, wenn sich der Zustand seit der Überleitung verschlechtert hat. Begutachtet wird der heutige Alltag, die frühere Pflegestufe spielt keine Rolle mehr.
Ja, ab Pflegegrad 2 steht Ihnen der gemeinsame Jahresbetrag von 3.539 € für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zu, auch stundenweise und ohne Vorpflegezeit.
Über den heutigen Pflegegrad 2: 347 € Pflegegeld im Monat oder bis 796 € Pflegesachleistung, dazu 131 € Entlastungsbetrag und bis 318 € Umwandlungsanspruch.
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