Pflegestufen und Pflegegrade: die Umstellung 2017 erklärt

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  • Über 10.000 zufriedene Kunden
  • Anerkannt nach § 45a SGB XI
  • Abrechnung mit allen Pflegekassen

Das Wichtigste in Kürze

Pflegestufen wurden am 1. Januar 2017 durch fünf Pflegegrade ersetzt. Wer damals eine Pflegestufe hatte, wurde automatisch übergeleitet, ohne neuen Antrag und ohne neue Begutachtung (§ 140 SGB XI). Niemand wurde dabei schlechter gestellt: Die meisten rückten um einen Grad nach oben, Menschen mit Demenz sogar um zwei.

1. Januar 2017

seitdem gelten Pflegegrade

5 statt 3

Pflegegrade statt Pflegestufen

ohne Antrag

die Überleitung lief automatisch

Der wichtigste Unterschied: Pflegestufen maßen den Zeitaufwand in Minuten für Körperpflege, Ernährung und Mobilität. Pflegegrade messen die Selbstständigkeit in sechs Lebensbereichen und beziehen Demenz, Verhalten und Alltagsgestaltung gleichwertig ein.

Die Überleitungstabelle: Pflegestufe zu Pflegegrad

So wurde 2017 umgestellt:

FrüherSeit 2017
Erheblich eingeschränkte Alltagskompetenz ohne Pflegestufe (umgangssprachlich „Pflegestufe 0“)Pflegegrad 2
Pflegestufe 1Pflegegrad 2
Pflegestufe 1 mit eingeschränkter AlltagskompetenzPflegegrad 3
Pflegestufe 2Pflegegrad 3
Pflegestufe 2 mit eingeschränkter AlltagskompetenzPflegegrad 4
Pflegestufe 3Pflegegrad 4
Pflegestufe 3 mit eingeschränkter Alltagskompetenz oder HärtefallPflegegrad 5

Wie viele Stunden Unterstützung stehen Ihnen zu? Rechnen Sie es in zwei Minuten aus.

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Was Ihnen heute zusteht

Die Beträge haben sich seit der Umstellung mehrfach erhöht. Der Stand 2026:

PflegegradPflegegeldSachleistungEntlastungsbetragDetails
Pflegegrad 1kein Pflegegeldkeine131 €alle Leistungen
Pflegegrad 2347 €796 €131 €alle Leistungen
Pflegegrad 3599 €1.497 €131 €alle Leistungen
Pflegegrad 4800 €1.859 €131 €alle Leistungen
Pflegegrad 5990 €2.299 €131 €alle Leistungen

Dazu kommen bei allen Graden Pflegehilfsmittel, Hausnotruf-Zuschuss und bis zu 4.180 € je Umbaumaßnahme, ab Pflegegrad 2 außerdem Verhinderungs- und Kurzzeitpflege mit 3.539 € im Jahr.

Warum die Umstellung für viele ein Gewinn war

Das alte System zählte Minuten am Körper. Wer geistig stark eingeschränkt, körperlich aber noch fit war, fiel dabei fast durch: Menschen mit Demenz bekamen oft nur die umgangssprachliche „Pflegestufe 0“ oder gar nichts.

Seit 2017 zählen sechs Module, darunter kognitive Fähigkeiten, Verhaltensweisen und die Gestaltung des Alltags. Demenz wiegt dadurch genauso schwer wie eine körperliche Einschränkung. Genau deshalb rückten Betroffene mit eingeschränkter Alltagskompetenz bei der Überleitung um zwei Grade nach oben.

Der Bestandsschutz gilt bis heute: Wer 2017 übergeleitet wurde, behält seinen Grad, auch wenn eine neue Begutachtung heute anders ausfallen würde.

Was Sie jetzt tun können

  1. Aktuellen Grad prüfen: Er steht im letzten Bescheid der Pflegekasse. Unsicher? Ein Anruf bei der Kasse genügt.
  2. Leistungen ausschöpfen: Viele übergeleitete Familien nutzen bis heute nur das Pflegegeld und lassen Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege und Umwandlungsanspruch liegen (alle Töpfe im Überblick).
  3. Höherstufung prüfen: Hat sich der Zustand seit der Überleitung verschlechtert, lohnt der Höherstufungsantrag. Die alte Einstufung bindet dabei nicht.
  4. Noch kein Grad? Dann führt der Weg über den Erstantrag, und der Pflegegradrechner gibt vorab eine Einschätzung.
Alessandro S. Damaschke

Alessandro S. DamaschkeFachlich geprüft

Gründer und Geschäftsführer der Junior-Senior GmbH

Alessandro S. Damaschke gründete Junior-Senior 2021 und baut seitdem mit seinem Team die Haushaltshilfe und Alltagsbegleitung über die Pflegekasse deutschlandweit auf. Das Wissen in diesem Ratgeber stammt aus der täglichen Arbeit mit über 10.000 betreuten Kundinnen und Kunden und allen Pflegekassen; jeder Artikel wird fachlich geprüft und laufend an die aktuelle Gesetzeslage angepasst. Mehr über das Team

Quellen und Rechtsgrundlagen

Beträge und Rechtsstand zuletzt geprüft am 26.08.2026. Maßgeblich ist der Gesetzestext; bei Abweichungen gilt die Auskunft Ihrer Pflegekasse.

Häufig gestellte Fragen

Nein, seit dem 1. Januar 2017 gelten fünf Pflegegrade. Bestehende Pflegestufen wurden automatisch übergeleitet, ohne Antrag und ohne neue Begutachtung.

Pflegestufe 1 wurde zu Pflegegrad 2, Pflegestufe 2 zu Pflegegrad 3, Pflegestufe 3 zu Pflegegrad 4 und Pflegestufe 3 mit Härtefall zu Pflegegrad 5. Mit eingeschränkter Alltagskompetenz ging es jeweils einen Grad höher.

Pflegegrad 1 wurde neu geschaffen, für Menschen mit geringen Einschränkungen, die vorher keine Leistungen bekamen. Wer eine Pflegestufe hatte, kam mindestens in Pflegegrad 2.

Der umgangssprachliche Name für erheblich eingeschränkte Alltagskompetenz ohne anerkannte Pflegestufe, typisch bei Demenz. Diese Menschen wurden 2017 in Pflegegrad 2 übergeleitet.

Nein, die Überleitung lief automatisch. Die Pflegekassen haben alle Betroffenen schriftlich über ihren neuen Pflegegrad informiert.

Für Übergeleitete gilt Bestandsschutz: Der 2017 zugeteilte Grad bleibt, auch wenn eine heutige Begutachtung anders ausfiele. Nur bei deutlicher, dauerhafter Verbesserung ist eine Rückstufung möglich.

Je nach Grad 347 bis 990 € Pflegegeld im Monat, dazu 131 € Entlastungsbetrag ab Pflegegrad 1 und ab Pflegegrad 2 der Jahresbetrag von 3.539 € für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege.

Pflegestufen maßen den Zeitaufwand in Minuten für Körperpflege, Ernährung und Mobilität. Pflegegrade messen die Selbstständigkeit in sechs Lebensbereichen und berücksichtigen Demenz und Verhalten gleichwertig.

Im letzten Bescheid der Pflegekasse. Alternativ nennt ihn die Pflegekasse auf Anfrage telefonisch, dafür genügt die Versichertennummer.

Ja, über den heutigen Pflegegrad. Ab Pflegegrad 1 finanziert der Entlastungsbetrag von 131 € monatlich eine Haushaltshilfe bei anerkannten Anbietern, direkt mit der Pflegekasse abgerechnet.

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