Pflegestufe und Pflegegrad: Umrechnung, Unterschiede und was heute gilt

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Die Umrechnungstabelle: Welche Pflegestufe wurde welcher Pflegegrad?

Kurz gesagt: Pflegestufen gibt es seit dem 1. Januar 2017 nicht mehr, sie wurden automatisch in Pflegegrade übergeleitet. Die Faustregel: Menschen mit rein körperlichen Einschränkungen kamen eine Stufe höher (Pflegestufe 1 wurde Pflegegrad 2), Menschen mit zusätzlich eingeschränkter Alltagskompetenz, etwa bei Demenz, kamen zwei Stufen höher (Pflegestufe 1 wurde Pflegegrad 3). Niemand wurde durch die Umstellung schlechter gestellt.

Alte PflegestufeNeuer PflegegradBei eingeschränkter Alltagskompetenz (z. B. Demenz)
Pflegestufe 0entfälltPflegegrad 2
Pflegestufe 1Pflegegrad 2Pflegegrad 3
Pflegestufe 2Pflegegrad 3Pflegegrad 4
Pflegestufe 3Pflegegrad 4Pflegegrad 5
Pflegestufe 3 mit HärtefallPflegegrad 5Pflegegrad 5

Die Pflegestufe 0 war ein Sonderfall: Sie bezeichnete Menschen mit Demenz oder psychischen Erkrankungen ohne nennenswerten körperlichen Hilfebedarf. Diese Gruppe profitierte von der Reform am stärksten und erhielt direkt Pflegegrad 2 mit allen Hauptleistungen.

Was 2017 passierte: die größte Pflegereform seit 1995

Mit dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz wurden zum 1. Januar 2017 die drei Pflegestufen durch fünf Pflegegrade ersetzt. Die Überleitung lief automatisch: Niemand musste einen neuen Antrag stellen, niemand wurde neu begutachtet, jeder erhielt per Bescheid seinen neuen Pflegegrad nach der Tabelle oben.

Der Grund für die Reform war eine jahrzehntelange Gerechtigkeitslücke: Die Pflegestufen zählten nur körperlichen Hilfebedarf in Minuten. Wer Hilfe beim Waschen brauchte, bekam eine Stufe. Wer wegen Demenz rund um die Uhr beaufsichtigt werden musste, körperlich aber fit war, ging oft leer aus oder landete in der niedrigen Pflegestufe 0. Die Pflegegrade bewerten seitdem geistige und psychische Einschränkungen gleichwertig zu körperlichen.

Falls Ihnen die alten Begriffe noch in Bescheiden oder Unterlagen begegnen: Rechtlich existieren nur noch Pflegegrade, geregelt in § 15 SGB XI. Einen ausführlichen Rückblick auf die Umstellung finden Sie im Ratgeber Pflegestufen und Pflegegrade: die Umstellung 2017.

Der eigentliche Unterschied: Minuten zählen oder Selbstständigkeit bewerten

Pflegestufe und Pflegegrad unterscheiden sich nicht nur im Namen, sondern im kompletten Messverfahren:

Pflegestufe (bis 2016)Pflegegrad (seit 2017)
MaßstabPflegeminuten pro TagGrad der Selbstständigkeit
MethodeZeitaufwand für Waschen, Essen, Mobilität wurde in Minuten geschätztPunktsystem mit 6 Modulen nach § 14 und § 15 SGB XI, 0 bis 100 Punkte
Geistige Einschränkungenkaum berücksichtigtzwei eigene Module, gleichwertig zu körperlichen
Stufen3 Pflegestufen (plus Stufe 0 und Härtefall)5 Pflegegrade, ab 12,5 Punkten

Heute fragt der Gutachter nicht mehr, wie viele Minuten die Körperpflege dauert, sondern was jemand noch selbst kann: in sechs Lebensbereichen von der Mobilität über die Selbstversorgung (mit 40 Prozent das gewichtigste Modul) bis zur Gestaltung des Alltags. Auch Anleitung und Beaufsichtigung zählen als Hilfe. Die Punktegrenzen und Module im Detail zeigt die Pflegegrad-Tabelle.

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Was Bestandsschutz bedeutet

Für alle, die 2017 übergeleitet wurden, gilt bis heute Bestandsschutz: Der damals zuerkannte Pflegegrad darf nicht allein deshalb aberkannt oder herabgestuft werden, weil eine neue Begutachtung nach dem Punktsystem rechnerisch niedriger ausfiele. Wer also 2016 mit Pflegestufe 1 und Demenz automatisch Pflegegrad 3 erhielt, behält ihn, auch wenn die Punktrechnung heute nur Pflegegrad 2 ergäbe.

  • Der Schutz wirkt nur nach unten: Eine Verschlechterung des Zustands rechtfertigt jederzeit eine Höherstufung, dafür wird ganz normal neu begutachtet.
  • Keine Angst vor Wiederholungsbegutachtungen: Auch bei turnusmäßigen Prüfungen bleibt der übergeleitete Pflegegrad geschützt.
  • Der Schutz erlischt nicht durch Leistungswechsel, etwa vom Pflegegeld zu Sachleistungen oder beim Umzug ins Heim.

Neu prüfen lassen: Wer heute erstmals einen Anspruch hat

Die wichtigste Folge der Reform betrifft Menschen, die früher gar keine Pflegestufe bekommen hätten: Seit 2017 beginnt der Anspruch schon bei geringen Einschränkungen ab 12,5 Punkten (Pflegegrad 1). Unsicherheit beim Duschen, Hilfe im Haushalt und Begleitung außer Haus können dafür bereits genügen. Auch beginnende Demenz führt heute regelmäßig zu einem Pflegegrad, wo früher die Minuten-Zählung leer ausging.

Welche Leistungen heute zum Pflegegrad gehören

Mit den Pflegegraden wurden auch die Leistungen ausgeweitet, gerade für das Leben zu Hause:

  • Pflegegeld: 347 € (Pflegegrad 2), 599 € (3), 800 € (4), 990 € (5) monatlich, wenn Angehörige die Pflege übernehmen.
  • Entlastungsbetrag: 131 € monatlich schon ab Pflegegrad 1, zum Beispiel für eine Haushaltshilfe, die Putzen, Wäsche und Einkäufe übernimmt.
  • Betreuung und Begleitung: Stundenweise Seniorenbetreuung und Alltagsbegleitung lassen sich über Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege (3.539 € jährlich ab Pflegegrad 2) und umgewandelte Sachleistungen finanzieren.
  • Dazu: Pflegehilfsmittel (42 € monatlich), Zuschüsse für Wohnungsanpassung, Tagespflege und mehr, die Übersicht bietet Pflegegrad 1 bis 5.

Wer seine Leistungen noch nach dem Stand der alten Pflegestufen nutzt, verschenkt also oft Geld: Gerade Entlastungsbetrag und Verhinderungspflege bleiben häufig ungenutzt liegen.

Alessandro S. Damaschke

Alessandro S. DamaschkeFachlich geprüft

Gründer und Geschäftsführer der Junior-Senior GmbH

Alessandro S. Damaschke gründete Junior-Senior 2021 und baut seitdem mit seinem Team die Haushaltshilfe und Alltagsbegleitung über die Pflegekasse deutschlandweit auf. Das Wissen in diesem Ratgeber stammt aus der täglichen Arbeit mit über 10.000 betreuten Kundinnen und Kunden und allen Pflegekassen; jeder Artikel wird fachlich geprüft und laufend an die aktuelle Gesetzeslage angepasst. Mehr über das Team

Quellen und Rechtsgrundlagen

Beträge und Rechtsstand zuletzt geprüft am 23.08.2026. Maßgeblich ist der Gesetzestext; bei Abweichungen gilt die Auskunft Ihrer Pflegekasse.

Häufig gestellte Fragen

Pflegestufe 1 wurde 2017 automatisch zu Pflegegrad 2. Lag zusätzlich eine eingeschränkte Alltagskompetenz vor, etwa durch Demenz, wurde daraus Pflegegrad 3.

Pflegestufe 2 wurde zu Pflegegrad 3, bei zusätzlich eingeschränkter Alltagskompetenz zu Pflegegrad 4. Pflegestufe 3 wurde entsprechend zu Pflegegrad 4 beziehungsweise 5, Härtefälle erhielten immer Pflegegrad 5.

Nein. Seit dem 1. Januar 2017 gibt es nur noch die fünf Pflegegrade nach § 15 SGB XI. Alle damaligen Pflegestufen wurden automatisch und ohne neuen Antrag in Pflegegrade übergeleitet.

Die Pflegestufe maß den körperlichen Hilfebedarf in Pflegeminuten pro Tag. Der Pflegegrad bewertet die Selbstständigkeit in sechs Lebensbereichen mit einem Punktsystem von 0 bis 100 und berücksichtigt geistige und psychische Einschränkungen gleichwertig.

Nein, dafür sorgt der Bestandsschutz: Ein 2017 durch die Überleitung erworbener Pflegegrad darf nicht herabgestuft werden, nur weil eine neue Begutachtung rechnerisch niedriger ausfiele. Bei Verschlechterung ist eine Höherstufung jederzeit möglich.

Die inoffizielle Stufe für Menschen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz ohne großen körperlichen Hilfebedarf, meist bei Demenz. Sie erhielten nur geringe Leistungen und wurden 2017 direkt in Pflegegrad 2 übergeleitet, mit vollem Pflegegeld von heute 347 € monatlich.

Ja, oft. Der Einstieg liegt heute bei nur 12,5 von 100 Punkten für Pflegegrad 1, und Anleitung oder Beaufsichtigung zählen als Hilfe. Viele, die an der alten Minuten-Zählung scheiterten, erreichen nach heutigen Regeln einen Pflegegrad.

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