Haushaltshilfe anmelden: Minijob, Gewerbe oder anerkannter Anbieter

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  • 4,9 von 5 Sternen bei Google
  • Über 10.000 zufriedene Kunden
  • Anerkannt nach § 45a SGB XI
  • Abrechnung mit allen Pflegekassen

Das Wichtigste in Kürze

Wer eine Haushaltshilfe privat beschäftigt, wird rechtlich zum Arbeitgeber und muss sie anmelden. Das geht über das Haushaltsscheck-Verfahren der Minijob-Zentrale und dauert online etwa zehn Minuten. Beauftragen Sie dagegen einen Dienstleister, entfällt jede Anmeldung: Dort ist die Hilfe angestellt, nicht bei Ihnen.

3 Wege

Minijob, Dienstleister, anerkannter Anbieter

rund 15 %

Abgaben beim Haushaltsscheck

0 € Aufwand

beim anerkannten Anbieter

Und ein vierter Weg, den viele nicht kennen: Mit einem Pflegegrad zahlt die Pflegekasse die Haushaltshilfe. Dann gibt es weder Anmeldung noch Rechnung für Sie.

Die drei Wege im Vergleich

Minijob im PrivathaushaltDienstleister beauftragenAnerkannter Anbieter mit Pflegegrad
Anmeldung nötigja, Haushaltsscheckneinnein
Wer ist ArbeitgeberSieder Dienstleisterder Anbieter
UnfallversicherungIhre Pflicht, über die Minijob-Zentralebeim Dienstleisterbeim Anbieter
Vertretung bei Krankheitkeine, Sie zahlen weitermeist geregeltgeregelt
Wer zahltSieSiedie Pflegekasse
Steuervorteil20 %, bis 510 € im Jahr20 %, bis 4.000 € im Jahrentfällt, weil kein Eigenanteil*

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Weg 1: Minijob anmelden über den Haushaltsscheck

Bis 556 € Monatsverdienst ist es ein Minijob im Privathaushalt. Die Anmeldung läuft über das vereinfachte Haushaltsscheck-Verfahren:

  1. Online anmelden bei der Minijob-Zentrale, nötig sind Ihre Daten, die der Haushaltshilfe, deren Steuer-Identifikationsnummer und ein SEPA-Mandat.
  2. Abgaben werden abgebucht, zweimal im Jahr, insgesamt rund 15 Prozent des Lohns. Darin enthalten sind Kranken- und Rentenversicherung, Umlagen und die gesetzliche Unfallversicherung.
  3. Lohn überweisen, nicht bar. Nur unbare Zahlung erkennt das Finanzamt an.
  4. Steuerbonus nutzen: 20 Prozent der Kosten, bis 510 € Steuerabzug im Jahr.

Muss ich ein Gewerbe anmelden?

Nein, Sie als Auftraggeber nie. Ein Gewerbe meldet nur an, wer selbst Leistungen anbietet.

Anders sieht es bei der Haushaltshilfe aus: Arbeitet sie auf eigene Rechnung für mehrere Haushalte, ist sie selbstständig und braucht eine Gewerbeanmeldung, außerdem eine eigene Steuernummer. Sie stellt Ihnen dann eine Rechnung, und Sie müssen nichts anmelden.

Vorsicht bei der Scheinselbstständigkeit: Arbeitet jemand ausschließlich für Sie, zu von Ihnen bestimmten Zeiten und mit Ihren Geräten, wertet die Rentenversicherung das im Zweifel als Anstellung, auch wenn eine Rechnung vorliegt. Dann drohen Beitragsnachzahlungen. Wer regelmäßig nur für einen Haushalt arbeitet, ist über den Minijob sicherer aufgehoben.

Der Weg ohne jede Anmeldung

Mit einem Pflegegrad übernimmt die Pflegekasse die Haushaltshilfe, und zwar bei anerkannten Anbietern nach § 45a SGB XI. Für Sie heißt das:

  • keine Anmeldung, keine Lohnabrechnung, keine Unfallversicherung, keine Arbeitgeberpflichten,
  • keine Rechnung, weil wir direkt mit Ihrer Pflegekasse abrechnen,
  • geregelte Vertretung bei Urlaub und Krankheit,
  • ab Pflegegrad 1 nutzbar, über den Entlastungsbetrag von 131 € im Monat, ab Pflegegrad 2 zusätzlich über den Umwandlungsanspruch.

Noch kein Pflegegrad? Nach einem Krankenhausaufenthalt oder bei schwerer Krankheit zahlt außerdem die Krankenkasse eine Haushaltshilfe auf Rezept, ebenfalls ohne Anmeldung durch Sie.

Alessandro S. Damaschke

Alessandro S. DamaschkeFachlich geprüft

Gründer und Geschäftsführer der Junior-Senior GmbH

Alessandro S. Damaschke gründete Junior-Senior 2021 und baut seitdem mit seinem Team die Haushaltshilfe und Alltagsbegleitung über die Pflegekasse deutschlandweit auf. Das Wissen in diesem Ratgeber stammt aus der täglichen Arbeit mit über 10.000 betreuten Kundinnen und Kunden und allen Pflegekassen; jeder Artikel wird fachlich geprüft und laufend an die aktuelle Gesetzeslage angepasst. Mehr über das Team

Quellen und Rechtsgrundlagen

Beträge und Rechtsstand zuletzt geprüft am 26.08.2026. Maßgeblich ist der Gesetzestext; bei Abweichungen gilt die Auskunft Ihrer Pflegekasse.

Häufig gestellte Fragen

Über das Haushaltsscheck-Verfahren der Minijob-Zentrale, online in etwa zehn Minuten. Nötig sind Ihre Daten, die der Haushaltshilfe samt Steuer-Identifikationsnummer und ein SEPA-Mandat.

Die Anmeldung selbst ist kostenlos. Es fallen rund 15 Prozent des Lohns an Abgaben an, darin enthalten sind Kranken-, Renten- und Unfallversicherung sowie Umlagen. 20 Prozent der Gesamtkosten holen Sie über die Steuer zurück.

Nein, als Auftraggeber nie. Ein Gewerbe braucht nur eine selbstständige Haushaltshilfe, die auf eigene Rechnung für mehrere Haushalte arbeitet.

Dann liegt Schwarzarbeit vor. Neben Bußgeldern und Beitragsnachzahlungen fehlt vor allem der Unfallschutz: Verunglückt die Hilfe in Ihrer Wohnung, können Sie persönlich haften.

Über 556 € Monatsverdienst wird daraus eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung mit vollen Arbeitgeberpflichten. Dann lohnt der Wechsel zu einem Dienstleister fast immer.

Nein. Die Haushaltshilfe ist dort angestellt, Sie beauftragen nur eine Leistung und erhalten eine Rechnung. Anmeldung, Lohn und Versicherung übernimmt der Dienstleister.

Ebenfalls über die Minijob-Zentrale, formlos zum Ende des Beschäftigungsverhältnisses. Denken Sie an die Lohnabrechnung für den letzten Monat und an eventuellen Resturlaub.

Die Anmeldung sollte zum Beschäftigungsbeginn erfolgen. Eine verspätete Anmeldung ist möglich, die Abgaben werden dann nachberechnet; das ist deutlich günstiger, als bei einer Prüfung aufzufallen.

Ja, wenn Sie einen anerkannten Anbieter beauftragen. Dann rechnet dieser direkt mit der Pflegekasse ab, und für Sie entstehen weder Anmeldung noch Eigenanteil im Budgetrahmen.

Beim angemeldeten Minijob ja, der Pauschalbeitrag ist in den rund 15 Prozent enthalten. Sie kann zusätzlich aufstocken, um volle Rentenansprüche zu erwerben.

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