Pflegestützpunkt: kostenlose Beratung in Ihrer Nähe
- 4,9 von 5 Sternen bei Google
- Über 10.000 zufriedene Kunden
- Anerkannt nach § 45a SGB XI
- Abrechnung mit allen Pflegekassen
Das Wichtigste in Kürze
Ein Pflegestützpunkt ist eine wohnortnahe Beratungsstelle rund um Pflege, eingerichtet von Pflege- und Krankenkassen gemeinsam mit den Ländern und Kommunen (§ 7c SGB XI). Die Beratung ist kostenlos, trägerneutral und steht Ihnen offen, auch ohne Pflegegrad.
0 €
Beratung kostet nichts
ohne
Pflegegrad möglich
neutral
unabhängig von Anbietern
Der große Vorteil gegenüber einer Recherche im Internet: Die Beraterinnen und Berater kennen die Angebote vor Ort, also welcher Dienst in Ihrem Stadtteil noch Kapazität hat, wo die Tagespflege eine Warteliste führt und welche kommunalen Zuschüsse es zusätzlich gibt.
Wobei ein Pflegestützpunkt hilft
Das Aufgabenfeld ist bewusst weit gefasst:
- Erstberatung: Was bedeutet die neue Situation, welche Schritte stehen an, wer ist zuständig.
- Anträge: Unterstützung beim Antrag auf einen Pflegegrad und bei der Vorbereitung auf die Begutachtung.
- Leistungen erklären: Welche Budgets es gibt und wie sie sich kombinieren lassen.
- Angebote vermitteln: Pflegedienste, Haushaltshilfe, Tagespflege, Essen auf Rädern, Fahrdienste, Selbsthilfegruppen.
- Koordination: Bei komplizierten Fällen wird ein Versorgungsplan erstellt und die Beteiligten werden zusammengebracht.
- Entlastung für Angehörige: Hinweise auf Pflegekurse, Gesprächskreise und Möglichkeiten der Auszeit.
Trägerneutral heißt: Der Stützpunkt verdient nichts an einer Empfehlung. Er nennt Ihnen mehrere Anbieter und überlässt Ihnen die Wahl.
So finden Sie den zuständigen Pflegestützpunkt
Es gibt drei verlässliche Wege:
- Bei der Pflegekasse fragen. Sie ist verpflichtet, Ihnen die zuständige Stelle zu nennen, und kennt sie für Ihren Wohnort.
- Bei der Kommune nachsehen. Viele Landkreise und Städte führen den Pflegestützpunkt beim Sozialamt oder beim Seniorenbüro.
- Beim Landesportal suchen. Die meisten Bundesländer haben eine Übersicht mit Adressen und Sprechzeiten.
Wie viele Stunden Unterstützung stehen Ihnen zu? Rechnen Sie es in zwei Minuten aus.
Stunden berechnenPflegestützpunkt, Pflegeberatung, Beratungseinsatz: die Unterschiede
Drei Beratungsangebote werden häufig verwechselt. Alle drei sind für Sie kostenlos:
| Pflegestützpunkt | Pflegeberatung der Kasse | Beratungseinsatz | |
|---|---|---|---|
| Grundlage | § 7c SGB XI | § 7a SGB XI | § 37 Abs. 3 SGB XI |
| Wer berät | neutrale Stelle vor Ort | Ihre Pflegekasse | Pflegedienst oder anerkannte Beratungsstelle |
| Ohne Pflegegrad | ja | ja | nein, ab Pflegegrad 2 mit Pflegegeld |
| Freiwillig | ja | ja | verpflichtend, in festen Abständen |
| Wo | vor Ort, meist Termin | telefonisch oder zu Hause | zu Hause |
Praktisch heißt das: Wenn Sie schnell eine allgemeine Einordnung brauchen, ist die Pflegeberatung Ihrer Kasse oft der kürzere Weg, sie muss Ihnen innerhalb von zwei Wochen einen Termin nennen. Wenn es um Angebote in Ihrem Stadtteil geht, ist der Pflegestützpunkt stärker. Der Beratungseinsatz nach § 37 Absatz 3 ist etwas anderes: eine Pflicht für alle, die Pflegegeld beziehen.
Was Sie zum Termin mitbringen
Je konkreter die Unterlagen, desto konkreter die Beratung:
- Bescheide der Pflegekasse, falls ein Pflegegrad schon besteht, und das Gutachten, wenn Sie es haben,
- Medikamentenplan und Arztbriefe, damit der Bedarf einschätzbar wird,
- Notizen zum Alltag, gern über ein bis zwei Wochen, etwa mit unserer Pflegetagebuch-Vorlage,
- Ihre Fragen, vorher aufgeschrieben. Im Gespräch geht sonst leicht die Hälfte unter.
Angehörige dürfen mitkommen und ohne Vollmacht mitreden, solange die betroffene Person dabei ist. Soll jemand allein für sie handeln, braucht es eine Vollmacht.
Nach der Beratung: die Budgets abrufen
Eine Beratung nützt erst, wenn daraus Entlastung wird. Die drei häufigsten nächsten Schritte:
- Pflegegrad beantragen, wenn noch keiner besteht. Der ganze Ablauf steht unter Pflegegrad beantragen, eine Einschätzung vorab liefert der Pflegegradrechner.
- Entlastungsbetrag nutzen. 131 € im Monat ab Pflegegrad 1 für Haushaltshilfe und Betreuung, siehe Entlastungsbetrag.
- Ab Pflegegrad 2 aufstocken über Umwandlungsanspruch und stundenweise Verhinderungspflege.

Alessandro S. DamaschkeFachlich geprüft
Gründer und Geschäftsführer der Junior-Senior GmbH
Alessandro S. Damaschke gründete Junior-Senior 2021 und baut seitdem mit seinem Team die Haushaltshilfe und Alltagsbegleitung über die Pflegekasse deutschlandweit auf. Das Wissen in diesem Ratgeber stammt aus der täglichen Arbeit mit über 10.000 betreuten Kundinnen und Kunden und allen Pflegekassen; jeder Artikel wird fachlich geprüft und laufend an die aktuelle Gesetzeslage angepasst. Mehr über das Team
Quellen und Rechtsgrundlagen
- Pflegegrade und Begutachtung, Bundesministerium für Gesundheit
- § 45b SGB XI, Entlastungsbetrag, Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de
- § 37 SGB XI, Pflegegeld, Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de
- § 15 SGB XI, Ermittlung des Grades der Pflegebedürftigkeit, Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de
- § 38 SGB V, Haushaltshilfe der Krankenkasse, Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de
- Leistungen der Pflegeversicherung im Überblick, Bundesministerium für Gesundheit
Beträge und Rechtsstand zuletzt geprüft am 09.09.2026. Maßgeblich ist der Gesetzestext; bei Abweichungen gilt die Auskunft Ihrer Pflegekasse.
Häufig gestellte Fragen
Eine wohnortnahe Beratungsstelle rund um Pflege nach § 7c SGB XI, getragen von Pflege- und Krankenkassen gemeinsam mit Ländern und Kommunen. Die Beratung ist kostenlos, trägerneutral und offen für alle, auch ohne Pflegegrad.
Nichts. Die Beratung ist für Sie kostenfrei, unabhängig davon, ob ein Pflegegrad besteht oder ob Sie am Ende eine Leistung in Anspruch nehmen.
Ja, ausdrücklich. Gerade in der Phase, in der noch unklar ist, ob ein Antrag sinnvoll ist, hilft die Beratung am meisten.
Am schnellsten über Ihre Pflegekasse, sie muss Ihnen die zuständige Stelle nennen. Alternativ über die Kommune, oft beim Sozialamt oder Seniorenbüro, oder über das Portal Ihres Bundeslands.
Der Pflegestützpunkt ist eine neutrale Stelle vor Ort und kennt die Angebote im Stadtteil. Die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI kommt von Ihrer Pflegekasse und ist oft schneller erreichbar, sie muss Ihnen innerhalb von zwei Wochen einen Termin nennen. Beides ist kostenlos.
Nein. Der Beratungseinsatz ist verpflichtend für alle, die ab Pflegegrad 2 Pflegegeld beziehen, und findet zu Hause statt. Der Pflegestützpunkt ist ein freiwilliges Angebot ohne solche Voraussetzung.
Nicht flächendeckend. Die Länder haben unterschiedlich stark ausgebaut, in manchen Regionen läuft die Beratung über eine kommunale Stelle unter anderem Namen. Der Anspruch auf kostenlose Pflegeberatung besteht trotzdem, dann über die Pflegekasse.
Bescheide der Pflegekasse und das Gutachten, falls vorhanden, Medikamentenplan und Arztbriefe, Notizen zum Alltag über ein bis zwei Wochen und Ihre Fragen aufgeschrieben.
Nein, er arbeitet trägerneutral und verdient an keiner Empfehlung. Sie bekommen mehrere Adressen genannt und entscheiden selbst.
Für allgemeine Fragen ja. Sobald es um konkrete Angelegenheiten der pflegebedürftigen Person geht, etwa Anträge oder Bescheide, braucht es eine Vollmacht.
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