Pflegestufe 4: Die gab es nie, gemeint ist Pflegegrad 4

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  • Abrechnung mit allen Pflegekassen

Das Wichtigste in Kürze

Eine Pflegestufe 4 hat es im deutschen Pflegerecht nie gegeben. Bis 2016 gab es die Pflegestufen 1, 2 und 3, dazu den Härtefall als höchste Einstufung. Seit dem 1. Januar 2017 gelten fünf Pflegegrade, und genau die sind gemeint, wenn heute von „Pflegestufe 4“ die Rede ist.

Pflegegrad 4

ist gemeint

800 €

Pflegegeld im Monat

70 bis unter 90

Punkte in der Begutachtung

Der Grund für die Verwechslung ist einfach: Es gibt seit 2017 fünf Pflegegrade statt drei Pflegestufen. Wer die höheren Zahlen kennt, aber noch das alte Wort benutzt, landet automatisch bei einer Stufe, die es nie gab.

Pflegegrad 4: Wer ihn bekommt

Pflegegrad 4 erhält, wer in der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst 70 bis unter 90 Punkte erreicht. Waschen, Anziehen und Toilettengang müssen weitgehend übernommen werden, oft auch nachts. Ohne fremde Hilfe geht im Alltag fast nichts mehr.

Aus den alten Pflegestufen wurde 2017 automatisch übergeleitet. In Pflegegrad 4 kamen dabei:

  • Pflegestufe 3 ohne eingeschränkte Alltagskompetenz,
  • Pflegestufe 2 mit eingeschränkter Alltagskompetenz, also mit Demenz oder vergleichbarer Einschränkung.

Die vollständige Umrechnung aller Stufen steht in unserer Überleitungstabelle.

Wie viele Stunden Unterstützung stehen Ihnen zu? Rechnen Sie es in zwei Minuten aus.

Stunden berechnen

Was Ihnen mit Pflegegrad 4 zusteht

LeistungBetrag 2026
Pflegegeld für die Pflege durch Angehörige800 € / Monat
Pflegesachleistung für den Pflegedienst1.859 € / Monat
Entlastungsbetrag für Haushaltshilfe und Betreuung131 € / Monat
Umwandlungsanspruch (40 % der Sachleistung)bis 744 € / Monat
Tages- und Nachtpflege1.685 € / Monat
Verhinderungs- und Kurzzeitpflege3.539 € / Jahr
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch42 € / Monat
Vollstationäre Pflege1.855 € / Monat

Alle Details mit Fallbeispiel und Punktegrenzen stehen auf unserer Seite Pflegegrad 4: wieviel Geld?.

Der Teil, den die meisten liegen lassen

Bei Pflegegrad 4 steht die Pflege selbst im Vordergrund, und genau deshalb geht der Haushalt oft unter. Dabei laufen dafür eigene Töpfe, die das Pflegegeld nicht antasten:

  • 131 € Entlastungsbetrag jeden Monat für Reinigung, Wäsche, Einkauf und Begleitung,
  • bis 744 € Umwandlungsanspruch, wenn die Sachleistung nicht vollständig vom Pflegedienst genutzt wird,
  • 3.539 € Verhinderungspflege im Jahr, damit die pflegende Person regelmäßig frei hat.

Zusammen sind das mehrere hundert Euro im Monat, mit denen sich eine feste Alltagshilfe finanzieren lässt, bei Direktabrechnung ohne Eigenanteil*. Wie das konkret aussieht, steht auf Haushaltshilfe bei Pflegegrad 4.

Wenn Pflegegrad 4 nicht mehr reicht

Verschlechtert sich der Zustand weiter, führt der Weg über den Höherstufungsantrag zu Pflegegrad 5. Dort steigt das Pflegegeld auf 990 € und die Sachleistung auf 2.299 €.

Ein Sonderfall führt auch unterhalb von 90 Punkten direkt zu Pflegegrad 5: die besondere Bedarfskonstellation, etwa beim vollständigen Verlust der Greif-, Steh- und Gehfunktionen. Die Pflegekasse prüft das gesondert, ein Hinweis darauf im Antrag lohnt sich.

Zur Vorbereitung auf die Begutachtung: Pflegetagebuch und Checkliste für den Termin.

Alessandro S. Damaschke

Alessandro S. DamaschkeFachlich geprüft

Gründer und Geschäftsführer der Junior-Senior GmbH

Alessandro S. Damaschke gründete Junior-Senior 2021 und baut seitdem mit seinem Team die Haushaltshilfe und Alltagsbegleitung über die Pflegekasse deutschlandweit auf. Das Wissen in diesem Ratgeber stammt aus der täglichen Arbeit mit über 10.000 betreuten Kundinnen und Kunden und allen Pflegekassen; jeder Artikel wird fachlich geprüft und laufend an die aktuelle Gesetzeslage angepasst. Mehr über das Team

Quellen und Rechtsgrundlagen

Beträge und Rechtsstand zuletzt geprüft am 26.08.2026. Maßgeblich ist der Gesetzestext; bei Abweichungen gilt die Auskunft Ihrer Pflegekasse.

Häufig gestellte Fragen

Nein, die hat es nie gegeben. Offiziell existierten nur die Pflegestufen 1, 2 und 3 sowie der Härtefall. Seit 2017 gelten fünf Pflegegrade; wer „Pflegestufe 4“ sucht, meint in aller Regel Pflegegrad 4.

800 € Pflegegeld im Monat oder bis 1.859 € Pflegesachleistung, dazu 131 € Entlastungsbetrag, bis 744 € Umwandlungsanspruch und 3.539 € im Jahr für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege.

70 bis unter 90 Punkte in der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst. Bewertet werden sechs Lebensbereiche, am stärksten zählt die Selbstversorgung mit 40 Prozent.

Pflegestufe 3 ohne eingeschränkte Alltagskompetenz, oder pflegestufe 2 mit eingeschränkter alltagskompetenz. Beide wurden 2017 automatisch in Pflegegrad 4 übergeleitet.

Ja, über den Entlastungsbetrag von 131 € monatlich und zusätzlich über den Umwandlungsanspruch von bis zu 744 €. Bei Direktabrechnung über einen anerkannten Anbieter entsteht kein Eigenanteil*.

1.855 € im Monat für die vollstationäre Pflege, dazu die nach Wohndauer gestaffelten Zuschläge zum Eigenanteil. Die ambulanten Leistungen entfallen dann.

Bei stundenweiser Vertretung unter acht Stunden am Tag in voller Höhe, bei tageweiser Vertretung zur Hälfte. Erster und letzter Tag zählen dabei voll.

Über einen Höherstufungsantrag bei Verschlechterung, ab 90 Punkten. Auch die besondere Bedarfskonstellation führt direkt zu Pflegegrad 5, etwa beim vollständigen Verlust der Greif-, Steh- und Gehfunktionen.

Im letzten Bescheid der Pflegekasse oder im Überleitungsschreiben von 2017. Ein Anruf bei der Kasse mit der Versichertennummer klärt es ebenfalls.

Ja, als Kombinationsleistung. Nutzt der Pflegedienst zum Beispiel 60 Prozent der Sachleistung, bleiben 40 Prozent des Pflegegelds für die Familie.

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