SGB XI: die Pflegeversicherung in verständlichen Worten
- 4,9 von 5 Sternen bei Google
- Über 10.000 zufriedene Kunden
- Anerkannt nach § 45a SGB XI
- Abrechnung mit allen Pflegekassen
Das Wichtigste in Kürze
Das SGB XI, ausgeschrieben Elftes Buch Sozialgesetzbuch, ist das Gesetz der sozialen Pflegeversicherung. Es gilt seit 1995 und regelt alles, was mit Pflegebedürftigkeit zu tun hat: wer als pflegebedürftig gilt, wie der Grad ermittelt wird, welche Leistungen es gibt und wer sie bezahlt.
1995
seit diesem Jahr in Kraft
§ 14
hier steht, wer pflegebedürftig ist
§ 45b
hier stehen die 131 € im Monat
Warum das im Alltag hilft: Wenn eine Pflegekasse etwas ablehnt, steht die Begründung fast immer in einem dieser Paragrafen. Wer weiß, wo er nachschlagen kann, argumentiert im Widerspruch deutlich sicherer. Der vollständige Text steht frei zugänglich beim Bundesamt für Justiz: SGB XI im Volltext.
SGB XI und SGB V: zwei Gesetze, zwei Kassen
Die häufigste Verwechslung im Alltag betrifft nicht Paragrafen, sondern die Zuständigkeit:
| SGB V | SGB XI | |
|---|---|---|
| Regelt | gesetzliche Krankenversicherung | soziale Pflegeversicherung |
| Zuständig | Krankenkasse | Pflegekasse |
| Zahlt für | Behandlung, Reha, häusliche Krankenpflege | Pflege und Betreuung im Alltag |
| Voraussetzung | ärztliche Verordnung | anerkannter Pflegegrad |
Beide Kassen sitzen unter einem Dach, haben aber getrennte Töpfe. Ein Verbandwechsel durch den Pflegedienst läuft über das SGB V, die wöchentliche Haushaltshilfe über das SGB XI. Deshalb kann es passieren, dass eine Leistung abgelehnt wird, obwohl sie zusteht: Der Antrag lag beim falschen Topf.
Die Paragrafen, die im Alltag zählen
Von rund 130 Paragrafen sind im Alltag etwa fünfzehn wirklich wichtig:
| Paragraf | Was darin steht |
|---|---|
| § 7a | Anspruch auf kostenlose Pflegeberatung durch die Kasse |
| § 7c | Pflegestützpunkte, die neutrale Beratung vor Ort |
| § 14 | Wer als pflegebedürftig gilt |
| § 15 | Die fünf Pflegegrade und die Punktegrenzen |
| § 18 | Begutachtung durch den Medizinischen Dienst, 25-Arbeitstage-Frist |
| § 36 | Pflegesachleistungen, also der Pflegedienst |
| § 37 | Pflegegeld, in Absatz 3 der verpflichtende Beratungseinsatz |
| § 38 | Kombinationsleistung aus Geld und Sachleistung |
| § 39 | Verhinderungspflege |
| § 40 | Pflegehilfsmittel und Zuschüsse zum Wohnumfeld |
| § 40a | Digitale Pflegeanwendungen |
| § 42 | Kurzzeitpflege |
| § 44 | Rentenbeiträge und Unfallschutz für pflegende Angehörige |
| § 45a | Anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag |
| § 45b | Entlastungsbetrag, 131 € im Monat ab Pflegegrad 1 |
| § 46 | Bei jeder Krankenkasse wird eine Pflegekasse errichtet |
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Stunden berechnenWas das Gesetz Ihnen konkret zahlt
Die Beträge stehen nicht alle im Gesetzestext selbst, sondern werden regelmäßig angepasst. Das gilt 2026:
| Leistung | Höhe | Ab Grad |
|---|---|---|
| Entlastungsbetrag | 131 € im Monat | 1 |
| Pflegegeld | 347 bis 990 € im Monat | 2 |
| Pflegesachleistungen | 796 bis 2.299 € im Monat | 2 |
| Verhinderungs- und Kurzzeitpflege | 3.539 € im Jahr, gemeinsamer Betrag | 2 |
| Pflegehilfsmittel zum Verbrauch | 42 € im Monat | 1 |
| Wohnumfeldverbesserung | bis 4.180 € je Maßnahme | 1 |
| Digitale Pflegeanwendungen | bis 50 € im Monat | 1 |
Auffällig ist die letzte Spalte: Ein großer Teil beginnt schon bei Pflegegrad 1. Genau dieser Grad wird am häufigsten übersehen, weil viele annehmen, es gehe erst bei Grad 2 los.
Was sich 2017 grundlegend geändert hat
Die größte Änderung seit Einführung des Gesetzes war das Zweite Pflegestärkungsgesetz zum 1. Januar 2017. Seitdem gilt ein anderer Maßstab:
- Aus drei Pflegestufen wurden fünf Pflegegrade.
- Aus Pflegeminuten wurde Selbständigkeit. Nicht mehr die Zeit zählt, sondern was jemand noch allein schafft.
- Geistige Einschränkungen zählen gleichrangig. Vorher fielen Demenzerkrankungen oft durchs Raster.
- Der Einstieg wurde niedriger. Pflegegrad 1 gibt es für Menschen, die vorher keine Stufe bekommen hätten.
Deshalb hört man beide Begriffe bis heute nebeneinander. Wer heute einen Bescheid bekommt, bekommt einen Pflegegrad. Was aus den alten Stufen geworden ist, steht unter Pflegestufe 1 bis Pflegestufe 3.
Das Gesetz im Widerspruch nutzen
Ein Ablehnungsbescheid nennt fast immer einen Paragrafen. Drei Fälle kommen besonders häufig vor:
- Zu niedriger Grad. Grundlage ist § 15 mit den Punktegrenzen. Fordern Sie das Gutachten an und prüfen Sie die Module einzeln, siehe Punktetabelle.
- Erstattung abgelehnt. Beim Entlastungsbetrag nach § 45b kommt es fast immer darauf an, ob der Anbieter nach Landesrecht anerkannt ist. Junior-Senior ist anerkannt und rechnet direkt mit den Kassen ab.
- Frist versäumt. Nach § 18 hat die Kasse 25 Arbeitstage. Danach stehen Ihnen 70 € je angefangener Woche zu, das wird nicht automatisch gezahlt, sondern muss geltend gemacht werden.

Alessandro S. DamaschkeFachlich geprüft
Gründer und Geschäftsführer der Junior-Senior GmbH
Alessandro S. Damaschke gründete Junior-Senior 2021 und baut seitdem mit seinem Team die Haushaltshilfe und Alltagsbegleitung über die Pflegekasse deutschlandweit auf. Das Wissen in diesem Ratgeber stammt aus der täglichen Arbeit mit über 10.000 betreuten Kundinnen und Kunden und allen Pflegekassen; jeder Artikel wird fachlich geprüft und laufend an die aktuelle Gesetzeslage angepasst. Mehr über das Team
Quellen und Rechtsgrundlagen
- § 15 SGB XI, Ermittlung des Grades der Pflegebedürftigkeit, Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de
- § 45b SGB XI, Entlastungsbetrag, Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de
- § 45a SGB XI, Angebote zur Unterstützung im Alltag, Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de
- § 36 SGB XI, Pflegesachleistung, Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de
- § 40 SGB XI, Pflegehilfsmittel und Wohnumfeld, Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de
- § 18 SGB XI, Verfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit, Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de
Beträge und Rechtsstand zuletzt geprüft am 09.09.2026. Maßgeblich ist der Gesetzestext; bei Abweichungen gilt die Auskunft Ihrer Pflegekasse.
Häufig gestellte Fragen
Das Elfte Buch Sozialgesetzbuch, das Gesetz der sozialen Pflegeversicherung. Es gilt seit 1995 und regelt Pflegegrade, Pflegegeld, Sachleistungen, Entlastungsbetrag, Verhinderungs- und Kurzzeitpflege sowie die Absicherung pflegender Angehöriger.
Das SGB V regelt die Krankenversicherung, also Behandlung und Genesung. Das SGB XI regelt die Pflegeversicherung, also dauerhafte Unterstützung im Alltag. Beide Kassen sitzen unter einem Dach, haben aber getrennte Budgets.
In § 45b SGB XI. Dort sind die 131 € monatlich geregelt, die ab Pflegegrad 1 für Haushaltshilfe und Betreuung zur Verfügung stehen.
In § 14 SGB XI. Pflegebedürftig ist danach, wer gesundheitlich bedingt in seiner Selbständigkeit eingeschränkt ist und deshalb Hilfe braucht, voraussichtlich für mindestens sechs Monate.
§ 15 SGB XI. Dort stehen die fünf Pflegegrade und die Punktegrenzen: ab 12,5 Punkten Pflegegrad 1, ab 27 Grad 2, ab 47,5 Grad 3, ab 70 Grad 4 und ab 90 Grad 5.
Beides meint dasselbe. XI ist die römische Elf, im Alltag und in Suchmaschinen wird oft SGB 11 geschrieben. Amtlich ist die römische Schreibweise.
25 Arbeitstage ab Antragseingang, geregelt in § 18 SGB XI. Versäumt die Kasse die Frist ohne ausreichenden Grund, stehen Ihnen 70 € für jede angefangene Woche zu. Das wird nicht automatisch gezahlt, sondern muss geltend gemacht werden.
Aus drei Pflegestufen wurden fünf Pflegegrade, und der Maßstab wechselte von Pflegeminuten zur Selbständigkeit in sechs Lebensbereichen. Geistige Einschränkungen werden seitdem gleichrangig zu körperlichen bewertet.
Kostenlos beim Bundesamt für Justiz unter gesetze-im-internet.de. Dort steht das SGB XI im aktuellen Wortlaut, jeder Paragraf einzeln aufrufbar.
Ja. Ablehnungsbescheide nennen fast immer einen Paragrafen. Wer nachschlägt, sieht, worauf die Kasse sich stützt, und kann gezielt entgegnen. Für den Widerspruch selbst reicht zunächst ein formloser Satz, um die Monatsfrist zu wahren.
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