SGB XI: die Pflegeversicherung in verständlichen Worten

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  • Über 10.000 zufriedene Kunden
  • Anerkannt nach § 45a SGB XI
  • Abrechnung mit allen Pflegekassen

Das Wichtigste in Kürze

Das SGB XI, ausgeschrieben Elftes Buch Sozialgesetzbuch, ist das Gesetz der sozialen Pflegeversicherung. Es gilt seit 1995 und regelt alles, was mit Pflegebedürftigkeit zu tun hat: wer als pflegebedürftig gilt, wie der Grad ermittelt wird, welche Leistungen es gibt und wer sie bezahlt.

1995

seit diesem Jahr in Kraft

§ 14

hier steht, wer pflegebedürftig ist

§ 45b

hier stehen die 131 € im Monat

Warum das im Alltag hilft: Wenn eine Pflegekasse etwas ablehnt, steht die Begründung fast immer in einem dieser Paragrafen. Wer weiß, wo er nachschlagen kann, argumentiert im Widerspruch deutlich sicherer. Der vollständige Text steht frei zugänglich beim Bundesamt für Justiz: SGB XI im Volltext.

SGB XI und SGB V: zwei Gesetze, zwei Kassen

Die häufigste Verwechslung im Alltag betrifft nicht Paragrafen, sondern die Zuständigkeit:

SGB VSGB XI
Regeltgesetzliche Krankenversicherungsoziale Pflegeversicherung
ZuständigKrankenkassePflegekasse
Zahlt fürBehandlung, Reha, häusliche KrankenpflegePflege und Betreuung im Alltag
Voraussetzungärztliche Verordnunganerkannter Pflegegrad

Beide Kassen sitzen unter einem Dach, haben aber getrennte Töpfe. Ein Verbandwechsel durch den Pflegedienst läuft über das SGB V, die wöchentliche Haushaltshilfe über das SGB XI. Deshalb kann es passieren, dass eine Leistung abgelehnt wird, obwohl sie zusteht: Der Antrag lag beim falschen Topf.

Die Paragrafen, die im Alltag zählen

Von rund 130 Paragrafen sind im Alltag etwa fünfzehn wirklich wichtig:

ParagrafWas darin steht
§ 7aAnspruch auf kostenlose Pflegeberatung durch die Kasse
§ 7cPflegestützpunkte, die neutrale Beratung vor Ort
§ 14Wer als pflegebedürftig gilt
§ 15Die fünf Pflegegrade und die Punktegrenzen
§ 18Begutachtung durch den Medizinischen Dienst, 25-Arbeitstage-Frist
§ 36Pflegesachleistungen, also der Pflegedienst
§ 37Pflegegeld, in Absatz 3 der verpflichtende Beratungseinsatz
§ 38Kombinationsleistung aus Geld und Sachleistung
§ 39Verhinderungspflege
§ 40Pflegehilfsmittel und Zuschüsse zum Wohnumfeld
§ 40aDigitale Pflegeanwendungen
§ 42Kurzzeitpflege
§ 44Rentenbeiträge und Unfallschutz für pflegende Angehörige
§ 45aAnerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag
§ 45bEntlastungsbetrag, 131 € im Monat ab Pflegegrad 1
§ 46Bei jeder Krankenkasse wird eine Pflegekasse errichtet

Wie viele Stunden Unterstützung stehen Ihnen zu? Rechnen Sie es in zwei Minuten aus.

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Was das Gesetz Ihnen konkret zahlt

Die Beträge stehen nicht alle im Gesetzestext selbst, sondern werden regelmäßig angepasst. Das gilt 2026:

LeistungHöheAb Grad
Entlastungsbetrag131 € im Monat1
Pflegegeld347 bis 990 € im Monat2
Pflegesachleistungen796 bis 2.299 € im Monat2
Verhinderungs- und Kurzzeitpflege3.539 € im Jahr, gemeinsamer Betrag2
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch42 € im Monat1
Wohnumfeldverbesserungbis 4.180 € je Maßnahme1
Digitale Pflegeanwendungenbis 50 € im Monat1

Auffällig ist die letzte Spalte: Ein großer Teil beginnt schon bei Pflegegrad 1. Genau dieser Grad wird am häufigsten übersehen, weil viele annehmen, es gehe erst bei Grad 2 los.

Was sich 2017 grundlegend geändert hat

Die größte Änderung seit Einführung des Gesetzes war das Zweite Pflegestärkungsgesetz zum 1. Januar 2017. Seitdem gilt ein anderer Maßstab:

  • Aus drei Pflegestufen wurden fünf Pflegegrade.
  • Aus Pflegeminuten wurde Selbständigkeit. Nicht mehr die Zeit zählt, sondern was jemand noch allein schafft.
  • Geistige Einschränkungen zählen gleichrangig. Vorher fielen Demenzerkrankungen oft durchs Raster.
  • Der Einstieg wurde niedriger. Pflegegrad 1 gibt es für Menschen, die vorher keine Stufe bekommen hätten.

Deshalb hört man beide Begriffe bis heute nebeneinander. Wer heute einen Bescheid bekommt, bekommt einen Pflegegrad. Was aus den alten Stufen geworden ist, steht unter Pflegestufe 1 bis Pflegestufe 3.

Das Gesetz im Widerspruch nutzen

Ein Ablehnungsbescheid nennt fast immer einen Paragrafen. Drei Fälle kommen besonders häufig vor:

  1. Zu niedriger Grad. Grundlage ist § 15 mit den Punktegrenzen. Fordern Sie das Gutachten an und prüfen Sie die Module einzeln, siehe Punktetabelle.
  2. Erstattung abgelehnt. Beim Entlastungsbetrag nach § 45b kommt es fast immer darauf an, ob der Anbieter nach Landesrecht anerkannt ist. Junior-Senior ist anerkannt und rechnet direkt mit den Kassen ab.
  3. Frist versäumt. Nach § 18 hat die Kasse 25 Arbeitstage. Danach stehen Ihnen 70 € je angefangener Woche zu, das wird nicht automatisch gezahlt, sondern muss geltend gemacht werden.
Alessandro S. Damaschke

Alessandro S. DamaschkeFachlich geprüft

Gründer und Geschäftsführer der Junior-Senior GmbH

Alessandro S. Damaschke gründete Junior-Senior 2021 und baut seitdem mit seinem Team die Haushaltshilfe und Alltagsbegleitung über die Pflegekasse deutschlandweit auf. Das Wissen in diesem Ratgeber stammt aus der täglichen Arbeit mit über 10.000 betreuten Kundinnen und Kunden und allen Pflegekassen; jeder Artikel wird fachlich geprüft und laufend an die aktuelle Gesetzeslage angepasst. Mehr über das Team

Quellen und Rechtsgrundlagen

Beträge und Rechtsstand zuletzt geprüft am 09.09.2026. Maßgeblich ist der Gesetzestext; bei Abweichungen gilt die Auskunft Ihrer Pflegekasse.

Häufig gestellte Fragen

Das Elfte Buch Sozialgesetzbuch, das Gesetz der sozialen Pflegeversicherung. Es gilt seit 1995 und regelt Pflegegrade, Pflegegeld, Sachleistungen, Entlastungsbetrag, Verhinderungs- und Kurzzeitpflege sowie die Absicherung pflegender Angehöriger.

Das SGB V regelt die Krankenversicherung, also Behandlung und Genesung. Das SGB XI regelt die Pflegeversicherung, also dauerhafte Unterstützung im Alltag. Beide Kassen sitzen unter einem Dach, haben aber getrennte Budgets.

In § 45b SGB XI. Dort sind die 131 € monatlich geregelt, die ab Pflegegrad 1 für Haushaltshilfe und Betreuung zur Verfügung stehen.

In § 14 SGB XI. Pflegebedürftig ist danach, wer gesundheitlich bedingt in seiner Selbständigkeit eingeschränkt ist und deshalb Hilfe braucht, voraussichtlich für mindestens sechs Monate.

§ 15 SGB XI. Dort stehen die fünf Pflegegrade und die Punktegrenzen: ab 12,5 Punkten Pflegegrad 1, ab 27 Grad 2, ab 47,5 Grad 3, ab 70 Grad 4 und ab 90 Grad 5.

Beides meint dasselbe. XI ist die römische Elf, im Alltag und in Suchmaschinen wird oft SGB 11 geschrieben. Amtlich ist die römische Schreibweise.

25 Arbeitstage ab Antragseingang, geregelt in § 18 SGB XI. Versäumt die Kasse die Frist ohne ausreichenden Grund, stehen Ihnen 70 € für jede angefangene Woche zu. Das wird nicht automatisch gezahlt, sondern muss geltend gemacht werden.

Aus drei Pflegestufen wurden fünf Pflegegrade, und der Maßstab wechselte von Pflegeminuten zur Selbständigkeit in sechs Lebensbereichen. Geistige Einschränkungen werden seitdem gleichrangig zu körperlichen bewertet.

Kostenlos beim Bundesamt für Justiz unter gesetze-im-internet.de. Dort steht das SGB XI im aktuellen Wortlaut, jeder Paragraf einzeln aufrufbar.

Ja. Ablehnungsbescheide nennen fast immer einen Paragrafen. Wer nachschlägt, sieht, worauf die Kasse sich stützt, und kann gezielt entgegnen. Für den Widerspruch selbst reicht zunächst ein formloser Satz, um die Monatsfrist zu wahren.

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